Vermittlung von Sportstipendien USA in 29 Sportarten

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Home / AGBs Zentrum für internationale Bildung und Karriere

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
des Bildungs-Beratungs-Service (Beratungsservice)
des Zentrums für Internationale Bildung und Karriere

§1

Der Beratungsservice unterstützt Schüler und Studenten bei der Suche nach geeigneten Studienmöglichkeiten in den USA.

§2

Der Beratungsservice besteht aus folgenden separaten Leistungen:

a.

Beratung in Bezug auf ein geeignetes Studienfach, geeignete Hochschulen und die Finanzierung des Auslandsstudiums.

b.

Aufstellen eines Zeitplanes für alle notwendigen Dokumente, Bewerbungsunterlagen und Aufnahmetests.

c.

Maximierung der Aufnahmechancen durch Analyse der individuellen Fähigkeiten und der Ausrichtung der Bewerbungsstrategie, z.B. das Kontaktieren von in frage kommenden Universitäten, um Stipendienchancen zu optimieren.

d.

Hilfestellung beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare.

e.

Hilfestellung und ggf. Tipps zu TOEFL- & SAT-Test, Empfehlungsschreiben, Aufsätzen, Interviews etc.

f.

Bestimmung aller relevanten Zeugnisse, Urkunden und Dokumente, sowie deren Format zur Einreichung mit der Bewerbung an den gewünschten Hochschulen.

g.

Weitergabe von Adressen von Übersetzern, Versicherern und Zeugnis-Evaluierungs-Services.

§3

Der Beratungsservice endet mit der Einschreibung des Kunden an einer nordamerikanischen Universität, sofern Mitarbeiter des Zentrums für Internationale Bildung und Karriere in Kontakt mit Angehörigen dieser Universität waren, um die Bewerbung des Kandidaten zu unterstützen. Die Gebühr für den Beratungsservice beträgt 2.400 Euro.

§4 Ein Kunde kann aus persönlichen Gründen von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass die Gebühr fällig wird. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Beratungsservice beendet ist. Der Rücktritt ist hinfällig, wenn sich der Kunde binnen 30 Monaten nach Vertragsunterzeichnung an einer nordamerikanischen Universität einschreibt, mit der Mitarbeiter des Beratungsservice in Kontakt waren, um die Bewerbung des Kunden zu unterstützen.
§5 Die unter §2 beschriebenen Leistungen sind Hilfsangebote an die Kunden, die Art oder der Umfang, in der diese Leistungen vom Kunden in Anspruch genommen wurden, berührt nicht die Höhe der Gebühr für diesen Service.

§6

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtwirksam sein oder ihre Rechtwirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.





Stipendien-Ticker
Stipendienangebote an unsere Athleten für das Studienjahr 2008/2009
derzeit ca. 9.000.000 US$

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